Beide Partner der geschiedenen Ehe sind ungetauft. Ein Partner lässt sich taufen und will in katholischer Form heiraten.
Das erforderliche Verfahren überprüft das bisher tatsächliche Ungetauftsein beider geschiedenen Partner und stellt fest, dass einer der Partner nach der Scheidung getauft worden ist oder sich aktuell im Katechumenat befindet.
Das abschließende Dekret hält fest, dass die Bedingungen zur Lösung einer Ehe nach den Regeln des Paulinischen Privilegs erfüllt sind. Die eigentliche Lösung der Ehe geschieht im Augenblick der kanonischen Trauung der künftigen Partner, nachdem der zunächst ungetaufte Teil getauft worden ist.
Nach Vorgaben des Antragstellers werden für beide geschiedenen Partner die Taufbücher (kath. u. evang.) ihrer bisherigen Wohnsitze überprüft. Ausdrücklich ist der Nichtantragsteller zu konsultieren. Befragungen sind nur im Zweifelsfall erforderlich. Der zuständige Pfarrer bescheinigt den Stand des Katechumenats des bisher ungetauften Partners bzw. die bereits erfolgte Taufe.
50,- €
Abhängig vom Aufwand der Nachforschungen bei den Pfarrämtern. Entscheidung ist binnen weniger Wochen möglich.