Verfahren nach dem "Privilegium Paulinum"

Voraussetzungen

Beide Partner der geschiedenen Ehe sind ungetauft. Ein Partner lässt sich taufen und will in katholischer Form heiraten.

Inhalt des Verfahrens

Das erforderliche Verfahren überprüft das bisher tatsächliche Ungetauftsein beider geschiedenen Partner und stellt fest, dass einer der Partner nach der Scheidung getauft worden ist oder sich aktuell im Katechumenat befindet.

Das abschließende Dekret hält fest, dass die Bedingungen zur Lösung einer Ehe nach den Regeln des Paulinischen Privilegs erfüllt sind. Die eigentliche Lösung der Ehe geschieht im Augenblick  der kanonischen Trauung der künftigen Partner, nachdem der zunächst ungetaufte Teil getauft worden ist.

Ablauf des Verfahrens

Nach Vorgaben des Antragstellers werden für beide geschiedenen Partner die Taufbücher (kath. u. evang.) ihrer bisherigen Wohnsitze überprüft. Ausdrücklich ist der Nichtantragsteller zu konsultieren. Befragungen sind nur im Zweifelsfall erforderlich. Der zuständige Pfarrer bescheinigt den Stand des Katechumenats des bisher ungetauften Partners bzw. die bereits erfolgte Taufe.

Einzureichende Unterlagen

  • formloser Antrag mit den Daten der aufzulösenden Ehe
  • Personalien und Anschrift beider geschiedenen Partner
  • Eheurkunde und Scheidungsurteil der aufzulösenden Ehe
  • Aufstellung aller Orte, an denen beide bisher ungetauften Partner von Geburt bis zur Scheidung der Ehe gewohnt haben
  • Zeugnis des Pfarrers zum Stand des Katechumenats oder Taufschein des nach der Scheidung Getauften

Kosten des Verfahrens

50,- €

Dauer des Verfahrens

Abhängig vom Aufwand der Nachforschungen bei den Pfarrämtern. Entscheidung ist binnen weniger Wochen möglich.