Gegenstand des Verfahrens ist der Nachweis der Nichttaufe des ungetauften Partners durch Überprüfung der Taufbücher der Wohnortpfarrämter (kath. u. evang.) sowie durch Befragungen von Antragstellern und Zeugen. Letztere müssen auch die Frage der Schuld am Scheitern der Ehe klären. Auch muss der "favor fidei" für die künftigen Partner belegt sein, wozu auch die Kautelen zu unterschreiben sind.
Auf die Lösung einer Ehe in favorem fidei gibt es keinen Rechtsanspruch, sie ist ein reiner Gnadenakt des Papstes!
Die Bittschrift um Eheauflösung an den Papst wird im Offizialat formuliert und dem Antragsteller zur Unterschrift vorgelegt. Anschließend erfolgen die Sachanhörungen der Antragsteller und des geschiedenen Partners sowie der Zeugen. Parallel laufen die Taufbuchüberprüfungen bei infrage kommenden Wohnortpfarrämtern. Zusätzlich ist ein Zeugnis des zuständigen Pfarramtes erforderlich, welches die Glaubensgunst der künftigen Ehe bestätigt und ein durch die Lösung der Ehe unüberwindliches Ärgernis in der Gemeinde ausschließt.
Das fertig instruierte Verfahren wird dem "Dikasterium für die Glaubenslehre" in Rom übersandt, das den Antrag überprüft und dem Papst zur Entscheidung vorlegt.
Gebühren des Dikasteriums in Rom: 375,- €
Abhängig vom Aufwand der Befragungen sowie der Nachforschungen bei den Pfarrämtern. Bis zum Vorliegen einer Entscheidung aus Rom etwa ein Jahr.